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- AGB -

  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, Eigentum des Lieferanten.

  • Kein Verkauf alkoholischer Getränke bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

  • Der Lieferant ist im Zweifel an der Volljährigkeit des Kunden berechtigt,

      einen  Ausweis zur Klärung zu

      kontrollieren.

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