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Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, Eigentum des Lieferanten.
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Kein Verkauf alkoholischer Getränke bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
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Der Lieferant ist im Zweifel an der Volljährigkeit des Kunden berechtigt,
einen Ausweis zur Klärung zu
kontrollieren.